AGB

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Sonusphere Plattform

Stand: 06/2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis

1. Anbieterin der Sonusphere Plattform ist die Sonusphere GmbH, Küsterstr. 3, 30926 Seelze, vertreten durch die Geschäftsführung Cindy Hornbostel-Schiller, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 227553, nachfolgend „Sonusphere“.

2. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Sonusphere Plattform, insbesondere für die Registrierung, den Testzugang, die Buchung kostenpflichtiger Pakete, die Nutzung von SonuCoins, die Erstellung KI generierter Sprachinhalte sowie alle damit verbundenen Leistungen.

3. Die Sonusphere Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Behörden, Vereine, Organisationen, juristische Personen und sonstige geschäftlich handelnde Kunden. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.

4. Mit der Registrierung, der Nutzung eines Testzugangs oder der Buchung eines kostenpflichtigen Pakets bestätigt der Kunde, dass er nicht als Verbraucher handelt, sondern die Sonusphere Plattform ausschließlich für geschäftliche, berufliche, selbstständige, behördliche, institutionelle oder vergleichbare nicht private Zwecke nutzt.

5. Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht, da die Sonusphere Plattform ausschließlich für Kunden angeboten wird, die nicht als Verbraucher handeln. Sonusphere stellt vor Buchung eines kostenpflichtigen Pakets einen kostenlosen Testzugang zur Verfügung, über den die Plattform im Trial-Modus geprüft werden kann.

6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sonusphere ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

7. Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise für die Sonusphere Plattform, die KI-Transparenzhinweise sowie, soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise für die Sonusphere Plattform, die KI Transparenzhinweise sowie, soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 2 Leistungsgegenstand

1. Sonusphere stellt eine browserbasierte Plattform zur Verfügung, mit der Texte unter Nutzung KI basierter Stimmen in synthetische Sprachinhalte umgewandelt werden können.

2. Die Plattform kann insbesondere folgende Funktionen umfassen:

a. Eingabe oder Upload von Texten,

b. Erstellung KI generierter Sprachinhalte,

c. Auswahl verfügbarer KI Stimmen,

d. Projektverwaltung,

e. Vorschau erzeugter Inhalte,

f. Download erzeugter Audiodateien in kostenpflichtigen Paketen, sofern im jeweiligen Paket vorgesehen,

g. Nutzung von SonuCoins als internes Verbrauchskontingent,

h. Supportleistungen nach Maßgabe des gebuchten Pakets.

3. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket, der auf der Pricing Seite dargestellten Paketbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.

4. Sonusphere schuldet keine bestimmte kreative, wirtschaftliche, werbliche, rechtliche oder sonstige Wirkung der mit der Plattform erzeugten Inhalte.

5. Sonusphere schuldet insbesondere nicht, dass die vom Kunden erzeugten Sprachinhalte für einen bestimmten Zweck des Kunden rechtlich, werblich, redaktionell, regulatorisch oder branchenspezifisch geeignet sind.

§ 3 Registrierung und Kundenkonto

1. Für die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich.

2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen. Dazu können insbesondere Name, Unternehmensname, Anschrift, Land, Telefonnummer, E Mail Adresse, Rechnungsdaten und weitere für die Vertragsdurchführung erforderliche Angaben gehören.

3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

4. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Kundenkonto vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat.

5. Sonusphere ist berechtigt, die Registrierung abzulehnen oder ein Kundenkonto zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für falsche Angaben, missbräuchliche Nutzung, rechtswidrige Nutzung oder einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen bestehen.

§ 4 Vertragsschluss bei kostenpflichtigen Paketen

1. Auf der Pricing Seite kann der Kunde zwischen verschiedenen Paketen wählen.

2. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements ab, indem er im Bestellprozess das gewünschte Paket auswählt, die erforderlichen Angaben macht, diese Nutzungsbedingungen akzeptiert, die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nimmt und den Bestellbutton betätigt.

3. Im Bestellprozess bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, als juristische Person des öffentlichen Rechts, als öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder als sonstiger geschäftlich, beruflich, selbstständig, behördlich oder institutionell handelnder Kunde handelt und die Buchung nicht zu privaten Verbraucherzwecken erfolgt.

4. Der Bestellbutton wird eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, zum Beispiel mit der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig bestellen“ oder einer vergleichbar eindeutigen Formulierung.

5. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sonusphere die Bestellung bestätigt, den Zugang freischaltet oder der Zahlungsdienstleister den Bezahlprozess erfolgreich abschließt.

6. Der Kunde erhält nach Abschluss der Bestellung eine Bestellbestätigung an die angegebene E Mail Adresse.

7. Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, erfolgen. Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.

§ 5 Testzugang, Trial und SonuCoins

1. Sonusphere kann einen kostenlosen Testzugang zur Verfügung stellen.

2. Der Testzugang dauert sieben Kalendertage ab Freischaltung, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

3. Der Testzugang enthält 20.000 SonuCoins.

4. SonuCoins sind interne Nutzungseinheiten der Sonusphere Plattform. Sie dienen der Abrechnung oder Begrenzung der Nutzung innerhalb des jeweiligen Pakets oder Testzugangs.

5. Die konkrete Berechnung des Verbrauchs von SonuCoins richtet sich nach der jeweils auf der Plattform angezeigten Verbrauchslogik.

6. Während des Testzugangs können KI generierte Sprachinhalte innerhalb der Plattform erzeugt, angehört und getestet werden.

7. Während des Testzugangs besteht keine Download Möglichkeit.

8. Während des Testzugangs erzeugte Inhalte dürfen ausschließlich zu internen Test-, Vorschau- und Evaluierungszwecken genutzt werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, produktive Nutzung oder kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.

9. Der Testzugang wird innerhalb der Plattform als Trial, Trial Modus oder durch eine vergleichbare Kennzeichnung angezeigt.

10. Nach Ablauf der sieben Tage oder nach Verbrauch der enthaltenen SonuCoins wird der Account gesperrt oder in einen eingeschränkten Zustand versetzt, sofern der Kunde nicht zuvor ein kostenpflichtiges Paket gebucht hat.

11. Eine automatische Umwandlung des Testzugangs in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt nicht.

12. Der Kunde kann während des Testzeitraums über eine Upgrade Funktion, zum Beispiel über einen Button „Jetzt upgraden“, ein kostenpflichtiges Paket buchen.

13. Während der Trial erstellte Projekte können nach Buchung eines kostenpflichtigen Pakets weiterbearbeitet, exportiert und im Rahmen des gebuchten Pakets genutzt werden, sofern sie nicht gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

14. Pro Kunde, Unternehmen, Organisation oder wirtschaftlich verbundener Einheit ist grundsätzlich nur ein Testzugang zulässig.

15. Sonusphere ist berechtigt, Testzugänge bei missbräuchlicher Nutzung, Umgehung von Nutzungsgrenzen, Mehrfachregistrierungen oder Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen zu sperren.

§ 6 Pakete, Leistungsumfang und SonuCoins

1. Sonusphere bietet verschiedene Pakete an. Der konkrete Leistungsumfang, der Preis, das enthaltene SonuCoin Kontingent, die Audioqualität, verfügbare Formate, Nutzeranzahl und weitere Funktionen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Paketbeschreibung auf der Pricing Seite oder aus einer individuellen Vereinbarung.

2. Vorgesehen sind insbesondere folgende Paketarten:

a. Trial,

b. Single-User,

c. Power-User,

d. Agentur,

e. Enterprise.

3. Die in der Paketbeschreibung genannten SonuCoins stehen jeweils für den vereinbarten Abrechnungszeitraum zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

4. Nicht verbrauchte reguläre SonuCoins aus einem laufenden Abrechnungszeitraum verfallen grundsätzlich mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern in der Paketbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung nichts anderes geregelt ist.

5. Zusätzlich gebuchte SonuCoins bleiben über den jeweiligen Abrechnungszeitraum hinaus bis zum Vertragsende nutzbar, sofern sie nicht vorher verbraucht werden.

6. Zusätzlich gebuchte SonuCoins sind nicht auszahlbar, nicht übertragbar und können nicht in Geld umgewandelt werden.

7. Zusätzlich gebuchte SonuCoins verfallen spätestens mit Beendigung des Vertrags.

8. Zusatzkontingente erhöhen nicht dauerhaft das im Abonnement enthaltene monatliche SonuCoin Kontingent.

9. Sonusphere ist berechtigt, die technische Verbrauchslogik von SonuCoins für die Zukunft anzupassen, sofern dies sachlich begründet ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

§ 7 Zusatzkontingente

1. Kunden der Pakete Single-User und Power-User können, sofern technisch verfügbar, zusätzlich zu ihrem monatlichen Paketkontingent weitere SonuCoins buchen.

2. Nach der aktuellen Planung kann der Kunden Admin für den laufenden Monat ein Zusatzkontingent laut Preisliste hinzubuchen.

3. Zusatzkontingente werden dem Kundenkonto gutgeschrieben und können zusätzlich zum regulären Paketkontingent verbraucht werden.

4. Zusatzkontingente erhöhen nicht dauerhaft das im Abonnement enthaltene monatliche SonuCoin Kontingent.

5. Nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats läuft das Abonnement wieder zum gebuchten Paketpreis weiter, sofern kein Paketwechsel oder keine Kündigung erfolgt.

6. Die Buchung von Zusatzkontingenten ist nur durch den Kunden Admin oder eine entsprechend berechtigte Person möglich.

§ 8 Nutzerrollen, Admin und Mehrbenutzerkonten

1. Der Kunde kann je nach Paket einen oder mehrere Nutzerzugänge erhalten.

2. Bei Paketen mit mehreren Nutzern wird ein Kunden Admin eingerichtet.

3. Der Kunden Admin ist berechtigt, das Paket einzusehen, verfügbare SonuCoins zu verwalten, Zusatzkontingente zu buchen, Upgrades vorzunehmen und Nutzer innerhalb des vertraglich zulässigen Umfangs zu verwalten.

4. Upgrades auf einen höheren Tarif können nur durch den Kunden Admin oder eine ausdrücklich berechtigte Person vorgenommen werden.

5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Nutzer seines Kundenkontos diese Nutzungsbedingungen einhalten.

6. Handlungen der Nutzer werden dem Kunden zugerechnet, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

§ 9 Upgrades, Downgrades und Paketwechsel

1. Der Kunde kann, sofern technisch verfügbar, über sein Kundenkonto auf einen höheren Tarif upgraden.

2. Ein Upgrade kann sofort oder zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam werden, je nachdem, was im Upgrade Prozess angezeigt wird.

3. Bei einem sofortigen Upgrade kann Sonusphere die Vergütung anteilig oder vollständig für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnen, sofern dies im Bestellprozess angezeigt wird.

4. Ein Downgrade auf einen niedrigeren Tarif ist nur zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich, sofern im Kundenkonto nichts anderes angegeben ist.

5. Der konkrete Zeitpunkt und die wirtschaftlichen Folgen eines Paketwechsels werden dem Kunden vor Abschluss des Paketwechsels angezeigt.

§ 10 Monatliche Abonnements und Kündigung

1. Monatliche Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Monatliche Abonnements können jederzeit mit Wirkung zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

3. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag der erstmaligen kostenpflichtigen Buchung oder mit dem in der Bestellbestätigung angegebenen Startdatum.

4. Die Kündigung kann über die im Kundenkonto bereitgestellte Kündigungsfunktion oder in Textform, zum Beispiel per E Mail, erklärt werden.

5. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei Sonusphere.

6. Der Zugang zur Plattform bleibt bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen, sofern keine Sperrung aus wichtigem Grund erfolgt.

7. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

§ 11 Jährliche Abonnements und Kündigung

1. Jährliche Abonnements haben eine feste Laufzeit von zwölf Monaten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Bei jährlicher Vorauszahlung erhält der Kunde, sofern auf der Pricing Seite ausgewiesen, einen Rabatt von 10 Prozent auf den regulären Jahrespreis.

3. Das jährliche Abonnement kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

4. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das jährliche Abonnement jeweils automatisch um weitere zwölf Monate.

5. Der Rabatt für jährliche Vorauszahlung gilt auch für Verlängerungszeiträume, sofern Sonusphere den jeweiligen Tarif weiterhin mit Jahresrabatt anbietet.

6. Die Kündigung kann über die im Kundenkonto bereitgestellte Kündigungsfunktion oder in Textform, zum Beispiel per E Mail, erklärt werden.

7. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei Sonusphere.

§ 12 Enterprise Verträge

1. Enterprise Leistungen werden individuell verhandelt und vereinbart.

2. Enterprise Verträge können insbesondere besondere Regelungen enthalten zu:

a. Nutzeranzahl,

b. SonuCoin Kontingenten,

c. Volumenpreisen,

d. API-Nutzung,

e. individueller technischer Integration,

f. erweiterten Supportleistungen,

g. Service Leveln,

h. Datenschutz und Informationssicherheit,

i. Auftragsverarbeitung,

j. besonderen Nutzungsrechten,

k. Konzernnutzung,

l. Agentur- oder Endkundennutzung.

3. Soweit im Enterprise Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gelten diese Nutzungsbedingungen ergänzend.

§ 13 Preise, Zahlung und Abrechnung

1. Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Paketbeschreibung auf der Pricing Seite, dem Bestellprozess oder einer individuellen Vereinbarung.

2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.

3. Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Paket monatlich, jährlich oder nach individueller Vereinbarung.

4. Zahlungen können über den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, abgewickelt werden.

5. Der Kunde ist verpflichtet, gültige und ausreichende Zahlungsdaten bereitzustellen.

6. Schlägt eine Zahlung fehl, kann Sonusphere den Kunden zur Aktualisierung der Zahlungsdaten auffordern.

7. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Sonusphere berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren.

8. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für bereits geschuldete Entgelte.

§ 14 Newsletter

1. Der Kunde kann im Bestellprozess oder an anderer Stelle freiwillig den Sonusphere Newsletter abonnieren.

2. Das Newsletter Abonnement ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Registrierung, den Testzugang oder die Buchung eines kostenpflichtigen Pakets.

3. Eine Einwilligung in den Newsletter wird gesondert eingeholt und nicht mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen gekoppelt.

4. Der Kunde kann den Newsletter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft abbestellen.

§ 15 Rechte an Kundeneingaben

1. Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an den von ihm eingegebenen oder hochgeladenen Texten, Tabellen, Skripten, Daten und sonstigen Inhalten.

2. Der Kunde räumt Sonusphere die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte ein, diese Inhalte technisch zu verarbeiten, zu speichern, zu analysieren, umzuwandeln, auszugeben und zur Erstellung KI generierter Sprachinhalte zu verwenden.

3. Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm verwendeten Inhalten verfügt.

4. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit seiner Eingaben, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Werberecht und branchenspezifische Vorgaben.

5. Sonusphere ist nicht verpflichtet, Kundeneingaben vorab rechtlich, redaktionell oder inhaltlich zu prüfen.

§ 16 Rechte an erzeugten Sprachinhalten

1. Soweit der Kunde ein kostenpflichtiges Paket nutzt und die erzeugten Sprachinhalte vertragsgemäß erstellt wurden, erhält der Kunde an den final erzeugten und heruntergeladenen Sprachdateien ein einfaches, weltweites, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich erlaubten Zweck.

2. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Nutzung in Unternehmenskommunikation, interner Kommunikation, Schulungen, E Learning, Produktvideos, Erklärvideos, Telefonansagen, Präsentationen, Apps, Software, Social Media, Werbung, Podcasts und vergleichbaren geschäftlichen Nutzungen, soweit diese Nutzung im jeweiligen Paket erlaubt ist.

3. Die Nutzung von während der Trial erzeugten Inhalten ist bis zur Buchung eines kostenpflichtigen Pakets auf interne Test-, Vorschau- und Evaluierungszwecke beschränkt. Eine kommerzielle Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe oder produktive Nutzung von Trial Inhalten ist erst nach Buchung eines kostenpflichtigen Pakets und nur im Rahmen des gebuchten Pakets gestattet.

4. Das Nutzungsrecht gilt nur für rechtmäßig erzeugte Endprodukte und nur innerhalb der Grenzen des gebuchten Pakets.

5. Kein Nutzungsrecht erhält der Kunde an:

a. KI Stimmen als solchen,

b. Stimmprofilen,

c. Modellen,

d. Trainingsdaten,

e. technischen Parametern,

f. Systemkomponenten,

g. Software,

h. Datenbanken,

i. Benutzeroberflächen,

j. Marken oder Kennzeichen von Sonusphere.

6. Die Rechte an der Plattform, den KI Stimmen, Modellen, technischen Verfahren, Datenbanken, Software, Benutzeroberflächen, Marken und Systemarchitekturen verbleiben bei Sonusphere oder den jeweiligen Rechteinhabern.

§ 17 Dauerhafte Nutzung rechtmäßig erzeugter Endprodukte

1. Rechtmäßig erzeugte und im Rahmen eines kostenpflichtigen Pakets heruntergeladene Endprodukte dürfen vom Kunden dauerhaft und zeitlich unbeschränkt weiter genutzt werden, auch wenn das Abonnement später endet.

2. Dies gilt nur, soweit:

a. das Endprodukt während eines aktiven kostenpflichtigen Vertrags rechtmäßig erzeugt wurde,

b. der Kunde die geschuldete Vergütung bezahlt hat,

c. keine verbotene Nutzung vorliegt,

d. die Nutzung innerhalb des ursprünglich erlaubten Nutzungszwecks erfolgt,

e. keine Rechte Dritter verletzt werden.

3. Nach Vertragsende darf der Kunde keine neuen Inhalte über die Plattform erzeugen, sofern kein aktiver Zugang besteht.

4. Die Beendigung des Abonnements, die Entfernung einer Stimme aus der Plattform oder die spätere Änderung des Leistungsumfangs berührt die Nutzungsrechte an bereits rechtmäßig erzeugten Endprodukten grundsätzlich nicht.

§ 18 Bearbeitung erzeugter Audiodateien

1. Der Kunde darf rechtmäßig erzeugte Audiodateien im Rahmen des erlaubten Nutzungszwecks bearbeiten.

2. Zulässig sind insbesondere Schnitt, Kürzung, Lautstärkeanpassung, Normalisierung, Formatumwandlung, Einbindung in Videos, Unterlegung mit Musik oder Geräuschen sowie Kombination mit Bild, Grafik, Animation oder Text.

3. Die Bearbeitung darf nicht dazu dienen, eine KI Stimme zu extrahieren, zu isolieren, nachzubilden, als Trainingsmaterial zu verwenden oder technische Schutzmaßnahmen zu umgehen.

4. Bearbeitete Inhalte dürfen nicht in einen Kontext gestellt werden, der nach diesen Nutzungsbedingungen verboten ist.

§ 19 Weitergabe an Dienstleister

1. Der Kunde darf rechtmäßig erzeugte Audiodateien an Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Umsetzung eines eigenen Projekts des Kunden erforderlich ist.

2. Dienstleister im Sinne dieser Regelung können insbesondere Videoproduktionen, Social Media Agenturen, E Learning Anbieter, Softwaredienstleister, Marketingdienstleister oder vergleichbare unterstützende Dienstleister sein.

3. Die Weitergabe ist nur zulässig, wenn der Dienstleister die Audiodateien ausschließlich für das konkrete Projekt des Kunden verwendet.

4. Eine eigenständige Weiterverwertung, Weitergabe, Veröffentlichung, Lizenzierung, Nutzung zum Training fremder KI Systeme, Extraktion, Nachbildung oder sonstige Nutzung durch den Dienstleister ist nicht gestattet.

5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Dienstleister entsprechend zu verpflichten.

§ 20 Allgemeine Pflichten des Kunden

1. Der Kunde darf die Plattform und die erzeugten Inhalte nur für rechtmäßige und vertraglich erlaubte Zwecke nutzen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren gesetzlichen, regulatorischen, vertraglichen und branchenspezifischen Anforderungen einzuhalten.

3. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:

a. die Auswahl der KI-Stimme,

b. die eingegebenen Texte,

c. die fachliche Richtigkeit der Inhalte,

d. die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte,

e. die Einhaltung branchenspezifischer Vorgaben,

f. die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte,

g. die Veröffentlichung und Verbreitung der Inhalte,

h. die Nutzung gegenüber eigenen Kunden, Mitarbeitenden oder Dritten.

4. Der Kunde muss generierte Sprachinhalte vor Veröffentlichung oder produktiver Nutzung prüfen.

5. Der Kunde darf sich nicht darauf verlassen, dass ein KI generierter Inhalt automatisch fehlerfrei, rechtlich zulässig oder für seinen konkreten Zweck geeignet ist.

§ 21 Verbotene Inhalte und Nutzungen

1. Der Kunde darf die Plattform, die KI Stimmen, SonuCoins, Projekte, erzeugte Audiodateien und sonstige Plattformfunktionen nicht für rechtswidrige, missbräuchliche, schädigende oder vertragswidrige Zwecke nutzen.

2. Verboten sind insbesondere Inhalte oder Nutzungen mit Bezug zu:

a. rechtswidrigen Inhalten,

b. strafbaren Handlungen,

c. extremistischen Inhalten,

d. Terrorismus oder terroristischer Propaganda,

e. Hassrede,

f. diskriminierenden Inhalten,

g. Gewaltverherrlichung,

h. Bedrohung, Einschüchterung oder Belästigung,

i. pornografischen, erotischen oder sexualisierten Inhalten,

j. Glücksspielangeboten oder Glücksspielwerbung,

k. Waffenwerbung,

l. parteipolitischer Werbung,

m. Wahlwerbung,

n. politischer Einflussnahme zugunsten oder zulasten von Parteien, Kandidierenden oder politischen Bewegungen,

o. irreführenden Finanzversprechen,

p. irreführenden medizinischen Heilversprechen,

q. betrügerischen Angeboten,

r. Phishing, Social Engineering oder Täuschungshandlungen,

s. Inhalten, die reale sprechende Personen herabwürdigen könnten,

t. Inhalten, die Sonusphere, Kunden, Dritte oder die Öffentlichkeit erheblich schädigen könnten.

3. Ebenfalls verboten sind Inhalte oder Nutzungen, die gegen Rechte Dritter verstoßen, insbesondere gegen:

a. Urheberrechte,

b. Leistungsschutzrechte,

c. Markenrechte,

d. Unternehmenskennzeichen,

e. Persönlichkeitsrechte,

f. Datenschutzrechte,

g. Geschäftsgeheimnisse,

h. vertragliche Geheimhaltungspflichten.

4. Der Kunde darf die Plattform nicht verwenden, um Inhalte zu erzeugen, die eine rechtswidrige, irreführende oder manipulativ täuschende Wirkung entfalten können.

§ 22 Keine Identitätstäuschung und keine Nachahmung realer Personen

1. Der Kunde darf die KI Stimmen nicht so einsetzen, dass bei Dritten der Eindruck entsteht, eine bestimmte reale Person spreche persönlich.

2. Verboten sind insbesondere:

a. die Nachahmung einer realen Person,

b. die Erzeugung gefälschter Statements,

c. angebliche persönliche Empfehlungen,

d. täuschende Sprachnachrichten,

e. imitierte Führungskräfte, Mitarbeitende, Prominente oder öffentliche Personen,

f. gefälschte Interviews, Freigaben, Erklärungen oder Zustimmungen,

g. Inhalte, die über die Identität, Herkunft, Freigabe oder Verantwortung einer Aussage täuschen.

3. Eine natürliche oder realistische Klangqualität der KI-Stimme ist zulässig. Verboten ist nicht die Qualität der Stimme, sondern die Täuschung über eine reale Person, eine Freigabe, eine persönliche Aussage oder eine persönliche Verantwortung.

4. Der Kunde darf nicht behaupten oder suggerieren, eine bestimmte reale Person habe einen mit Sonusphere erzeugten Inhalt persönlich gesprochen, freigegeben, unterstützt oder verantwortet.

§ 23 Keine Nutzung zum Training, zur Extraktion oder zur Nachbildung von Stimmen

1. Der Kunde darf die Plattform, die KI Stimmen, erzeugte Sprachdateien oder sonstige Ausgaben nicht verwenden, um eigene oder fremde KI Systeme, Sprachmodelle, Voice Clones, Stimmprofile oder synthetische Stimmen zu trainieren, zu verbessern, zu analysieren oder nachzubilden.

2. Verboten sind insbesondere:

a. Training fremder KI Modelle,

b. Finetuning fremder KI Modelle,

c. Erstellung von Stimmprofilen,

d. Speaker Identification,

e. Speaker Verification,

f. Stimmextraktion,

g. Dataset Aufbau,

h. Reverse Engineering,

i. Benchmarking mit dem Ziel der Nachbildung,

j. Analyse technischer Merkmale zur Rekonstruktion einer Stimme,

k. Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,

l. Entfernung technischer oder organisatorischer Kennzeichnungen, soweit diese von Sonusphere vorgesehen sind.

3. Der Kunde darf KI-Stimmen nicht als Modell, Datensatz, Preset, API Ressource, Trainingsmaterial, Stimmprofil oder eigenständiges Sprachsystem weitergeben, verkaufen, lizenzieren oder verfügbar machen.

§ 24 Keine Nutzung als Gesangsstimme

1. Die KI Stimmen dürfen nicht als Gesangsstimmen oder Gesangsersatz genutzt werden.

2. Verboten sind insbesondere:

a. gesungene Produktionen,

b. musikalische Performances,

c. Jingles mit gesungener Stimme,

d. melodisch geführte Gesangsaufnahmen,

e. Songs,

f. Sprechgesang,

g. Rap, soweit dieser stimmlich als musikalische Performance eingesetzt wird,

h. Nutzung in Musikproduktionen als Ersatz für reale Gesangsaufnahmen.

3. Zulässig bleiben rein gesprochene Inhalte mit natürlicher Betonung, Emotion, Akzent, Dialekt oder Sprechstil, soweit keine musikalische Gesangs- oder Performance Nutzung vorliegt.

§ 25 Mehrsprachigkeit, Akzente, Dialekte und Emotionen

1. Die KI-Stimmen können je nach technischem Funktionsumfang mehrsprachig, mit Akzenten, Dialekten, Sprechstilen oder emotionalen Nuancen genutzt werden.

2. Der Kunde darf diese Möglichkeiten nur im Rahmen rechtmäßiger und vertraglich erlaubter Zwecke nutzen.

3. Verboten sind insbesondere sexualisierte, pornografische, erniedrigende, hetzerische, diskriminierende, extrem aggressive oder rechtswidrige Ausdrucksformen.

4. Der Kunde darf nicht behaupten oder suggerieren, eine reale sprechende Person beherrsche eine bestimmte Sprache, einen Dialekt, einen Akzent oder einen Sprechstil persönlich.

§ 26 Agenturnutzung und Nutzung für Dritte

1. Die Nutzung der Plattform zur Erstellung von Inhalten für Dritte, Endkunden oder Auftraggeber ist nur zulässig, wenn das gebuchte Paket dies ausdrücklich erlaubt oder Sonusphere dem ausdrücklich zugestimmt hat.

2. In den Paketen Single-User und Power-User ist die Produktion für Endkunden, Auftraggeber oder sonstige Dritte nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Das Paket Agentur kann, sofern in der Paketbeschreibung ausdrücklich vorgesehen, die Erstellung von Inhalten für Endkunden erlauben.

4. Enterprise Verträge können individuelle Regelungen zur Nutzung für Dritte, Endkunden, verbundene Unternehmen oder Auftraggeber enthalten.

5. Auch bei erlaubter Agenturnutzung bleibt der Kunde gegenüber Sonusphere vollständig verantwortlich für:

a. die Rechtmäßigkeit der Eingaben,

b. die Rechtmäßigkeit der erzeugten Inhalte,

c. die Nutzung durch den Endkunden,

d. erforderliche Rechteklärungen,

e. erforderliche Kennzeichnungen,

f. die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen,

g. Verstöße durch Endkunden, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

6. Der Kunde darf Endkunden grundsätzlich nur finale Audiodateien oder audiovisuelle Endprodukte zur Verfügung stellen, nicht jedoch den Plattformzugang, KI-Stimmen als solche, Stimmprofile, Modelle, technische Parameter oder sonstige Systembestandteile.

7. Der Kunde muss seine Endkunden so verpflichten, dass diese die erzeugten Inhalte nicht rechtswidrig, identitätstäuschend, missbräuchlich, zum Training fremder KI-Systeme, zur Stimmextraktion oder zur Nachbildung einer KI-Stimme verwenden.

8. Sonusphere ist nicht verpflichtet, Vertragsbeziehungen, Rechteketten oder Freigaben zwischen dem Kunden und dessen Endkunden zu prüfen.

§ 27 KI Transparenz und Kennzeichnung

1. Der Kunde erkennt an, dass mit Sonusphere erzeugte Sprachinhalte KI-generiert sind.

2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob und in welcher Form eine Kennzeichnung, Information oder Offenlegung gegenüber Nutzern, Kunden, Mitarbeitenden, Behörden, Endkunden oder sonstigen Dritten erforderlich ist.

3. Soweit gesetzlich erforderlich, branchenüblich, technisch sinnvoll oder von Sonusphere vorgesehen, darf Sonusphere KI-generierte Inhalte, Hörproben, Dateien oder Ausgaben technisch, organisatorisch oder textlich als KI-generiert kennzeichnen.

4. Der Kunde darf solche Kennzeichnungen, Marker, Hinweise oder Metadaten nicht entfernen, verschleiern oder umgehen, soweit sie der Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer oder vertraglicher Pflichten dienen.

5. Einzelheiten können in den KI-Transparenzhinweisen geregelt werden.

§ 28 Prüfung, Sperrung und Durchsetzung bei Verstößen

1. Sonusphere ist nicht verpflichtet, Kundeneingaben oder erzeugte Inhalte dauerhaft, vollständig oder vorab zu prüfen.

2. Sonusphere ist jedoch berechtigt, Inhalte, Projekte, Nutzungen oder Konten zu prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige, missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung bestehen.

3. Sonusphere ist berechtigt, Inhalte, Projekte, einzelne Funktionen oder den Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:

4. a. rechtswidrige Nutzung,

b. Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen,

c. Missbrauch der Plattform,

d. Gefährdung der Plattformsicherheit,

e. Verletzung von Rechten Dritter,

f. nicht bezahlte fällige Vergütung,

g. unzulässige Weitergabe von Zugangsdaten,

h. Identitätstäuschung,

i. Nutzung zur Nachbildung einer Stimme,

j. Nutzung zum Training fremder KI-Systeme,

k. erhebliche Reputationsrisiken,

l. Beschwerden Dritter oder behördliche Hinweise.

5. Sonusphere wird bei der Sperrung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

6. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Sonusphere den Vertrag außerordentlich kündigen.

7. Weitergehende Rechte und Ansprüche von Sonusphere bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Freistellung und Schadensersatz, soweit der Kunde den Verstoß zu vertreten hat.

8. Der Kunde haftet Sonusphere für Schäden, Kosten und Aufwendungen, die Sonusphere durch eine rechtswidrige, missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung der Plattform, der KI-Stimmen oder der erzeugten Inhalte entstehen. Dazu gehören insbesondere angemessene Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.

9. Die Vergütungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.

§ 29 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Sonusphere ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen für die Sonusphere Plattform.

2. Soweit Sonusphere personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

3. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass personenbezogene Daten, die er in die Plattform eingibt oder hochlädt, rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.

4. Der Kunde darf keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, vertrauliche Gesundheitsdaten, hochsensible Personaldaten, Zahlungsdaten, Passwörter, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige besonders schutzbedürftige Daten in die Plattform eingeben, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vorgesehen und datenschutzrechtlich abgesichert ist.

5. Sonusphere darf geeignete Dienstleister einsetzen, insbesondere für Hosting, Cloud Infrastruktur, IT Betrieb, Entwicklung, Support, Zahlungsabwicklung, Abrechnung, Steuerberatung und Rechtsberatung, soweit die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

§ 30 Verfügbarkeit und technische Änderungen

1. Sonusphere bemüht sich um eine möglichst störungsarme Verfügbarkeit der Plattform.

2. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem Service Level Agreement oder einer individuellen Vereinbarung zugesagt wurde.

3. Sonusphere ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, zu ändern, zu erweitern, einzuschränken oder Funktionen zu ersetzen, soweit dadurch die vertraglich vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

4. Sonusphere darf einzelne Stimmen, Funktionen, Formate oder Pakete vorübergehend oder dauerhaft entfernen oder ändern, insbesondere bei technischen Problemen, Qualitätsproblemen, Sicherheitsbedenken, rechtlichen Zweifeln, Datenschutzfragen, Missbrauchsverdacht, Beschwerden Dritter, Reputationsrisiken, wirtschaftlichen Gründen oder strategischen Plattformänderungen.

5. Ein Anspruch des Kunden auf dauerhafte Verfügbarkeit einer bestimmten KI Stimme besteht nicht, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 31 Freistellung

1. Der Kunde stellt Sonusphere von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde:

a. rechtswidrige Inhalte eingegeben hat,

b. Rechte Dritter verletzt hat,

c. die Plattform vertragswidrig genutzt hat,

d. Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten verletzt hat,

e. eine Identitätstäuschung vorgenommen hat,

f. Inhalte für unzulässige Zwecke verwendet hat,

g. Endprodukte außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs verwendet hat,

h. gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat.

2. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

3. Sonusphere wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit zur Mitwirkung geben, soweit dem keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

§ 32 Haftung von Sonusphere

1. Sonusphere haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sonusphere nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

3. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Produktionsausfall, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

6. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

7. Für Inhalte, Texte, Weisungen, Einsatzkontexte und Veröffentlichungen des Kunden haftet Sonusphere nicht.

8. Sonusphere haftet nicht dafür, dass vom Kunden erzeugte Inhalte rechtlich, werblich, redaktionell, medizinisch, finanziell, regulatorisch oder branchenspezifisch zulässig sind.

§ 33 Vertragsbeendigung und Folgen der Beendigung

1. Nach Vertragsende endet der Zugang des Kunden zur Plattform, sofern kein neues Paket gebucht wird.

2. Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Endprodukte, Projektdaten oder Dateien rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren, soweit die Plattform einen Export vorsieht.

3. Nach Vertragsende kann Sonusphere Kundendaten, Projekte, Entwürfe, Zwischenstände oder nicht exportierte Dateien nach Ablauf angemessener Fristen löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen oder vertraglichen Pflichten entgegenstehen.

4. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Abrechnungs-, Nachweis- und Verteidigungspflichten bleiben unberührt.

5. Bereits rechtmäßig erzeugte und heruntergeladene Endprodukte bleiben nach Maßgabe von § 17 nutzbar.

6. Nicht verbrauchte reguläre SonuCoins verfallen mit Vertragsende.

7. Nicht verbrauchte Zusatz SonuCoins verfallen mit Vertragsende und sind nicht auszahlbar.

§ 34 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

1. Sonusphere kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.

2. Sachliche Gründe können insbesondere sein:

a. gesetzliche Änderungen,

b. regulatorische Anforderungen,

c. Änderungen der Rechtsprechung,

d. technische Weiterentwicklungen,

e. Änderungen der Plattform,

f. Sicherheitsanforderungen,

g. Missbrauchsprävention,

h. wirtschaftliche oder organisatorische Anpassungen.

3. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

4. Widerspricht der Kunde einer Änderung, kann Sonusphere den Vertrag ordentlich kündigen, sofern eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist.

5. Änderungen wesentlicher Leistungspflichten oder Preise laufender Verträge erfolgen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen und vertraglichen Vereinbarungen.

§ 35 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Sonusphere.

3. Vertragssprache ist Deutsch.

4. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

6. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt, soweit rechtlich zulässig, diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.