KI Transparenz

KI Transparenzhinweise der Sonusphere Plattform

Stand: 06/2026

§ 1 Zweck dieser Hinweise

Diese KI Transparenzhinweise erklären, wie mit der Sonusphere Plattform erzeugte Sprachinhalte einzuordnen sind, welche Transparenzpflichten zu beachten sind und welche Verantwortung Kunden bei der Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe KI generierter Sprachinhalte tragen.

Diese Hinweise ergänzen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Sonusphere Plattform.

Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen bleiben vorrangig, soweit diese Hinweise keine ausdrücklich speziellere Regelung enthalten.

Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar. Kunden sind selbst verpflichtet, ihren konkreten Einsatz rechtlich zu prüfen und alle anwendbaren gesetzlichen, regulatorischen, vertraglichen und branchenspezifischen Anforderungen einzuhalten.

§ 2 KI generierte Sprachinhalte

Mit Sonusphere können Texte mithilfe KI basierter Stimmen in synthetische Sprachinhalte umgewandelt werden.

Die mit Sonusphere erzeugten Sprachinhalte werden nicht persönlich von einer realen sprechenden Person eingesprochen.

Es handelt sich um KI generierte Sprache.

Sonusphere Stimmen können natürlich, hochwertig und realistisch klingen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine reale Person den jeweiligen Inhalt persönlich gesprochen, freigegeben, unterstützt, empfohlen oder verantwortet hat.

Kunden dürfen nicht den Eindruck erwecken, ein mit Sonusphere erzeugter Inhalt sei eine persönliche Sprachaufnahme einer bestimmten realen Person, wenn dies nicht zutrifft.

§ 3 Darstellung der KI Stimmen

Sonusphere stellt KI Stimmen grundsätzlich nicht unter dem echten Namen, dem echten Bild, der echten Biografie oder sonstigen identifizierenden Merkmalen realer sprechender Personen bereit.

Stimmen können insbesondere dargestellt werden durch:

  1. Fantasienamen,
  2. neutrale Stimmprofile,
  3. Avatare,
  4. Symbolbilder,
  5. technische oder beschreibende Profilmerkmale.

Eine Darstellung einer KI Stimme darf nicht so verstanden oder verwendet werden, dass es sich bei einem Profilbild, Avatar, Namen oder Stimmprofil um die echte Identität einer realen sprechenden Person handelt.

Kunden dürfen die von Sonusphere bereitgestellten Stimmprofile nicht mit echten Personen verknüpfen oder so darstellen, als stehe eine reale Person hinter dem jeweiligen Profil.

§ 4 Grundsatz der Transparenz

Kunden sind verpflichtet, mit Sonusphere erzeugte Sprachinhalte transparent, rechtmäßig und nicht irreführend zu verwenden.

Kunden müssen alle gesetzlich erforderlichen Kennzeichnungs-, Informations- und Transparenzpflichten einhalten.

Kunden müssen insbesondere prüfen, ob ein mit Sonusphere erzeugter Sprachinhalt gegenüber Dritten als KI generiert, synthetisch erzeugt oder künstlich erzeugt offengelegt werden muss.

Eine Kennzeichnung ist jedenfalls dann vorzunehmen, wenn gesetzliche Vorschriften dies verlangen.

Darüber hinaus ist eine geeignete Klarstellung vorzunehmen, wenn ohne einen Hinweis ein irreführender Eindruck über die Herkunft, künstliche Erzeugung, Identität, Freigabe oder Verantwortung des Sprachinhalts entstehen kann.

Die konkrete Kennzeichnung muss klar, verständlich, wahrnehmbar und dem Medium, der Zielgruppe sowie dem Einsatzkontext angemessen sein.

§ 5 Gesetzliche Kennzeichnungspflichten

Kunden sind verpflichtet, gesetzliche Kennzeichnungspflichten für KI generierte Inhalte einzuhalten.

Dies gilt insbesondere für gesetzliche Transparenzpflichten im Zusammenhang mit KI generierten oder KI manipulierten Audioinhalten.

Kunden müssen insbesondere offenlegen, dass ein Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde, wenn der konkrete Einsatz nach anwendbarem Recht als kennzeichnungspflichtig einzustufen ist.

Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen KI generierte oder KI manipulierte Audioinhalte als Deepfake oder deepfakeähnlicher Inhalt einzuordnen sind oder bei Dritten den Eindruck hervorrufen können, eine reale Person habe eine Aussage tatsächlich gemacht.

Kunden dürfen gesetzlich oder technisch vorgesehene Kennzeichnungen, Hinweise, Marker, Metadaten oder vergleichbare Transparenzmaßnahmen nicht entfernen, verschleiern, verändern oder umgehen.

Kunden sind verpflichtet, sich über die für ihren Einsatz geltenden Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten zu informieren und diese einzuhalten.

Sonusphere stellt eine technische Plattform bereit und übernimmt keine rechtliche Prüfung des konkreten Kundeneinsatzes.

§ 6 Deepfakeähnliche und täuschende Inhalte

Sonusphere darf nicht für Inhalte verwendet werden, die eine reale Person täuschend nachahmen oder bei Dritten den Eindruck erwecken, eine reale Person habe eine Aussage tatsächlich gemacht, wenn dies nicht zutrifft.

Besonders kritisch sind Inhalte, die wirken wie:

  1. echte persönliche Aussagen,
  2. persönliche Empfehlungen,
  3. Freigaben,
  4. Interviews,
  5. Bewertungen,
  6. Testimonials,
  7. Anrufe,
  8. Sprachnachrichten,
  9. interne Anweisungen,
  10. öffentliche Stellungnahmen realer Personen.

Der Kunde darf keine Inhalte erzeugen oder verwenden, die über Identität, Herkunft, Freigabe, Verantwortung oder persönliche Beteiligung einer realen Person täuschen.

Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde eine Täuschungsabsicht verfolgt. Maßgeblich ist auch, wie der Inhalt objektiv auf Dritte wirken kann.

Eine natürliche oder realistische Klangqualität ist zulässig. Verboten ist die Täuschung über eine reale Person, eine persönliche Aussage, eine Freigabe oder eine Verantwortung.

§ 7 Keine Identitätstäuschung

Kunden dürfen mit Sonusphere erzeugte Sprachinhalte nicht so verwenden, dass bei Dritten der Eindruck entsteht, eine bestimmte reale Person habe den Inhalt persönlich gesprochen.

Verboten sind insbesondere:

  1. gefälschte Statements realer Personen,
  2. angebliche persönliche Empfehlungen realer Personen,
  3. täuschende Sprachnachrichten,
  4. imitierte Geschäftsführung, Mitarbeitende, Prominente oder öffentliche Personen,
  5. gefälschte Interviews,
  6. gefälschte Freigaben oder Zustimmungen,
  7. gefälschte interne Anweisungen,
  8. Inhalte, die über Herkunft, Identität, Freigabe oder Verantwortung einer Aussage täuschen.

Kunden dürfen nicht behaupten oder suggerieren, eine reale Person habe einen mit Sonusphere erzeugten Inhalt gesprochen, freigegeben, unterstützt, empfohlen oder verantwortet, wenn dies nicht zutrifft.

Kunden dürfen Sonusphere Stimmen nicht mit Namen, Bildern, Biografien oder sonstigen identifizierenden Merkmalen realer Personen kombinieren, wenn dadurch ein täuschender Eindruck entstehen kann.

§ 8 Kennzeichnung bei Veröffentlichung und externer Nutzung

Bei Veröffentlichung, öffentlicher Zugänglichmachung oder externer Nutzung von mit Sonusphere erzeugten Sprachinhalten muss der Kunde prüfen, ob eine Kennzeichnung gesetzlich erforderlich ist.

Eine Kennzeichnung ist insbesondere vorzunehmen, wenn:

  1. gesetzliche Vorschriften dies verlangen,
  2. der Inhalt als Deepfake oder deepfakeähnlicher Inhalt einzuordnen ist,
  3. der Inhalt wie eine echte persönliche Aussage einer realen Person wirken kann,
  4. der Inhalt in Werbung oder Unternehmenskommunikation eingesetzt wird und ohne Hinweis ein falscher Eindruck über die Herkunft der Stimme entstehen kann,
  5. der Inhalt gegenüber Kunden, Endkunden, Mitarbeitenden, Nutzern, Verbrauchern, Behörden oder der Öffentlichkeit eingesetzt wird und ohne Hinweis irreführend sein kann,
  6. der Inhalt als persönliche Erklärung, Empfehlung, Bewertung, Information oder Freigabe verstanden werden könnte.

Die Kennzeichnung muss so erfolgen, dass sie für die jeweilige Zielgruppe klar wahrnehmbar und verständlich ist.

Eine versteckte, schwer auffindbare oder missverständliche Kennzeichnung reicht nicht aus, wenn dadurch die Transparenzpflicht nicht erfüllt wird.

Die Kennzeichnung muss vor oder spätestens bei Wahrnehmung des Inhalts erfolgen, soweit dies nach dem konkreten Einsatz erforderlich ist.

§ 9 Interne Nutzung

Bei rein interner Nutzung, zum Beispiel für Tests, Entwürfe, Vorschauen oder interne Evaluierung, kann eine externe Kennzeichnung entbehrlich sein, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen und keine Dritten irregeführt werden.

Sobald ein Inhalt produktiv gegenüber Mitarbeitenden, Kunden, Endkunden, Nutzern, Behörden oder der Öffentlichkeit eingesetzt wird, muss der Kunde erneut prüfen, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist.

Interne Nutzung darf nicht dazu dienen, gesetzliche Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten zu umgehen.

Auch bei interner Nutzung sind Identitätstäuschung, Nachahmung realer Personen und sonstige nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen verbotene Nutzungen untersagt.

§ 10 Beispiele für mögliche Kennzeichnungen

Je nach Einsatzkontext können zum Beispiel folgende Hinweise verwendet werden:

  1. „Diese Sprachaufnahme wurde mit einer KI generierten Stimme erstellt.“
  2. „Die Stimme in diesem Video ist synthetisch erzeugt.“
  3. „Audio generiert mit Sonusphere.“
  4. „Dieser Inhalt enthält KI generierte Sprache.“
  5. „Die gesprochene Stimme wurde künstlich erzeugt und nicht von einer realen Person eingesprochen.“
  6. „Diese Telefonansage wurde mit einer synthetischen Stimme erstellt.“

Diese Beispiele sind allgemeine Formulierungshilfen.

Der Kunde muss selbst prüfen, ob der gewählte Hinweis für seinen konkreten Einsatz ausreichend, sichtbar, verständlich und rechtlich geeignet ist.

Je nach Medium kann eine Kennzeichnung im Audio selbst, im begleitenden Text, in der Videobeschreibung, im Impressum eines konkreten Angebots, in einer Nutzerinformation oder an anderer geeigneter Stelle erforderlich oder sinnvoll sein.

Sonusphere übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein bestimmter Beispielhinweis in jedem Einsatzkontext ausreichend ist.

§ 11 Technische Kennzeichnungen und Marker

Sonusphere kann KI generierte Inhalte, Dateien, Hörproben oder Ausgaben technisch, organisatorisch oder textlich als KI generiert kennzeichnen.

Dies kann insbesondere erfolgen durch:

  1. Hinweise innerhalb der Plattform,
  2. Metadaten,
  3. technische Marker,
  4. Wasserzeichen oder vergleichbare Kennzeichnungen,
  5. sichtbare Hinweise,
  6. hörbare Hinweise,
  7. sonstige geeignete Transparenzmaßnahmen.

Kunden dürfen solche Kennzeichnungen, Marker, Metadaten oder Transparenzmaßnahmen nicht entfernen, verschleiern, manipulieren, umgehen oder unbrauchbar machen, soweit sie der Transparenz, Sicherheit, Nachweisführung oder Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten dienen.

Kunden dürfen auch Dienstleister oder Endkunden nicht dazu veranlassen oder ihnen erlauben, solche Kennzeichnungen zu entfernen, zu verschleiern oder zu umgehen.

§ 12 Nutzung in Werbung, Social Media und Unternehmenskommunikation

Bei Werbung, Social Media, Produktvideos, Präsentationen, Telefonansagen, Schulungen, E Learning, Podcasts und Unternehmenskommunikation muss der Kunde sicherstellen, dass die Nutzung nicht irreführend ist.

Der Kunde darf nicht suggerieren, dass eine reale Person, ein Mitarbeiter, eine Führungskraft, ein Prominenter, ein Kunde oder eine sonstige identifizierbare Person den Inhalt persönlich gesprochen oder autorisiert hat, wenn dies nicht zutrifft.

Bei externer Kommunikation ist eine geeignete Kennzeichnung vorzunehmen, wenn andernfalls ein falscher Eindruck über die Herkunft, künstliche Erzeugung, Identität, Freigabe oder Verantwortung der Stimme entstehen kann.

Bei Werbung und werblicher Kommunikation muss der Kunde zusätzlich alle anwendbaren werberechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und branchenspezifischen Vorgaben beachten.

§ 13 Nutzung in Telefonansagen, Voicebots und interaktiven Systemen

Wenn mit Sonusphere erzeugte Sprachinhalte in Telefonansagen, Voicebots, interaktiven Sprachsystemen oder vergleichbaren Anwendungen eingesetzt werden, muss der Kunde prüfen, ob Nutzer darüber informiert werden müssen, dass sie mit einem KI System oder einer synthetisch erzeugten Stimme interagieren.

Eine Information ist insbesondere erforderlich, wenn ohne Hinweis der Eindruck entstehen kann, der Nutzer spreche mit einer realen Person oder höre eine persönlich eingesprochene Aussage einer realen Person.

Der Hinweis muss klar, verständlich und rechtzeitig erfolgen.

Der Kunde ist verantwortlich für die technische und organisatorische Umsetzung solcher Hinweise in seinem System.

§ 14 Nutzung durch Agenturen und für Endkunden

Wenn ein Kunde im Rahmen eines Agentur Pakets oder Enterprise Vertrags Inhalte für Endkunden erstellt, bleibt der Kunde gegenüber Sonusphere für die Transparenz und rechtmäßige Nutzung verantwortlich.

Der Kunde muss seine Endkunden darauf hinweisen, dass die erzeugten Sprachinhalte KI generiert sein können.

Der Kunde muss seine Endkunden verpflichten, gesetzlich erforderliche Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten einzuhalten.

Endkunden dürfen die Inhalte nicht zur Identitätstäuschung, zur Nachahmung realer Personen, zur Stimmextraktion, zum Training fremder KI Systeme oder für sonstige nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen verbotene Zwecke verwenden.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass Endkunden keine Kennzeichnungen, Marker oder Transparenzhinweise entfernen, verschleiern oder umgehen, soweit diese gesetzlich, technisch oder vertraglich vorgesehen sind.

§ 15 Verantwortung für Einsatzkontext und Zielgruppe

Die Pflicht zur Kennzeichnung hängt vom konkreten Einsatz, vom Medium, von der Zielgruppe und vom Risiko einer Irreführung ab.

Kunden müssen insbesondere berücksichtigen:

  1. ob der Inhalt intern oder öffentlich verwendet wird,
  2. ob der Inhalt gegenüber Verbrauchern, Mitarbeitenden, Kunden, Endkunden oder Behörden eingesetzt wird,
  3. ob der Inhalt werblich, informativ, journalistisch, technisch, intern oder öffentlich ist,
  4. ob der Inhalt wie eine echte menschliche Aussage wirken kann,
  5. ob der Inhalt eine reale Person, ein Unternehmen, eine Behörde oder eine Organisation betreffen kann,
  6. ob besondere gesetzliche oder branchenspezifische Pflichten bestehen.

Je größer das Risiko einer Irreführung ist, desto klarer und unmittelbarer muss die Kennzeichnung erfolgen.

Unklare, versteckte oder mehrdeutige Hinweise sollen vermieden werden.

§ 16 Keine Umgehung durch Bearbeitung

Kunden dürfen mit Sonusphere erzeugte Sprachinhalte bearbeiten, soweit dies nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen erlaubt ist.

Eine Bearbeitung darf jedoch nicht dazu dienen, KI Kennzeichnungen, technische Marker, Metadaten oder Transparenzhinweise zu entfernen, zu verschleiern oder zu umgehen.

Eine Bearbeitung darf außerdem nicht dazu führen, dass ein ursprünglich zulässiger Inhalt in einen irreführenden, identitätstäuschenden, rechtswidrigen oder sonst verbotenen Kontext gestellt wird.

Dies gilt insbesondere bei Schnitt, Kombination mit Bildmaterial, Unterlegung mit Musik, Einbindung in Videos, Social Media Bearbeitung, Übersetzung, Synchronisation oder technischer Formatumwandlung.

§ 17 Verhältnis zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Diese KI Transparenzhinweise ergänzen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Sonusphere Plattform.

Die in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen geregelten Verbote gelten uneingeschränkt fort.

Insbesondere bleiben verboten:

  1. Identitätstäuschung,
  2. Nachahmung realer Personen,
  3. Nutzung zum Training fremder KI Systeme,
  4. Stimmextraktion,
  5. Nachbildung von KI Stimmen,
  6. rechtswidrige Inhalte,
  7. manipulative oder irreführende Inhalte,
  8. Entfernung technischer Schutz- oder Kennzeichnungsmaßnahmen.

Bei einem Verstoß gegen diese KI Transparenzhinweise kann Sonusphere nach Maßgabe der Allgemeinen Nutzungsbedingungen Inhalte, Projekte, einzelne Funktionen oder den Zugang ganz oder teilweise sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

§ 18 Keine Rechtsberatung durch Sonusphere

Sonusphere kann allgemeine Hinweise zur Transparenz und Kennzeichnung geben.

Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar.

Diese Hinweise ersetzen keine Prüfung des konkreten Einsatzes durch den Kunden oder durch rechtliche Beratung.

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen, regulatorischen, vertraglichen und branchenspezifischen Anforderungen.

§ 19 Änderungen dieser Hinweise

Sonusphere kann diese KI Transparenzhinweise mit Wirkung für die Zukunft ändern, insbesondere bei gesetzlichen Änderungen, behördlichen Leitlinien, technischer Weiterentwicklung, neuen Missbrauchsrisiken oder Anpassungen der Plattform.

Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Webseite oder innerhalb der Plattform bereitgestellt.

Soweit Änderungen laufende Vertragsverhältnisse betreffen, gelten die Regelungen zur Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen entsprechend.